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Datenschutz für Beschäftigte AIN, den 22.Juli 2011 Seit August 2010 gibt es einen Kabinettsbeschluss zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes. Ausgangspunkt war das Anliegen einerseits die Beschäftigten vor einer unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten besser zu schützen, andererseits dem Arbeitgeber eine bessere Kontrolle zur Korruptionsbekämpfung und der Einhaltung geltender Regeln am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Der Entwurf wurde in erster Lesung im Entwurf im Bundestag beraten, im Mai erfolgte eine öffentliche Anhörung. Seit dieser Zeit gibt es eine Initiative des DGB gegen den Gesetzesentwurf, der wir uns als ihre Betriebsräte angeschlossen haben. Der Entwurf enthält nämlich keine Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes, sondern schränkt aus unserer Sicht die Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen grundsätzlich mehr ein. So soll z.B. die Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt werden. Ferner werden die ArbeitnehmerInnen unter den Generalverdacht der Korruption gestellt und können daher umfassend in ihren persönlichen Daten erfasst und durchleuchtet werden. Selbst die Justizministerinnen und -minister forderten auf einer Konferenz am 18.05.2011 und 19.05.2011 in Halle eine Ergänzung des Regierungsentwurfs. Danach müssten Arbeitgeber unter anderem die Beschäftigten zumindest verpflichtend informieren, welche Daten erhoben und gespeichert werden. Anlasslose Screening-Verfahren sollten ausgeschlossen werden. Dies geht dem DGB und uns nicht weit genug. Wir haben keinerlei Verständnis für das Ansinnen dem Arbeitgeber die Erlaubnis zu erteilen Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis (!) zu gesundheitlichen Untersuchungen zu zwingen. Selbstverständlich unterstützen wir unseren Arbeitgeber darin Korruption bei NSN auszuschließen. Wir meinen aber, dass dies ohne Videoüberwachung und ohne komplette Erfassung der persönlichen Daten zu bewerkstelligen ist. Gänzlich verständnislos stehen wir dem Ansinnen gesundheitlicher Untersuchungen gegenüber. Fazit: Hier wird kein Arbeitnehmer besser geschützt, das Gegenteil ist der Fall. Ein weiteres Schmankerl ist die noch offene Forderung der ebenfalls unzufriedenen Arbeitgeberseite von den gesetzlichen Bestimmungen zugunsten der Beschäftigten auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abweichen zu können. Sollte dies in das Gesetz aufgenommen werden gibt es dem Arbeitgeber die Freiheit auf Betriebs- und Personalräte Druck auszuüben. Der Schutz der ArbeitnehmerInnen würde somit unterhöhlt. Dagegen wehren wir uns und haben uns deshalb als Teil des Betriebsrates von NSN MchM und als Teil des GBR von NSN an der DGB Initiative zum Stoppen des Gesetzesentwurfes angeschlossen ! Eine Stellungnahme des GBR findet sich im GBR Verzeichnis des NSN Intranets. Weitere Infos zur DGB Initiative sind hier nachzulesen. |




