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Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit abgeschlossen
AIN, den 31.3.2010
Am 24.3.2010 wurde die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit in MchM abgeschlossen. der Text findet sich auf der BR-Seite des Betriebsrates MchM und wird hier als bekannt vorausgesetzt. In der außerordentlichen Betriebsversammlung am 26.3.2010 wurde die Vereinbarung von der Betriebsleitung erläutert und vom Betriebsrat kommentiert (ebenfalls nachzulesen auf der BR Homepage). In der Betriebsversammlung wurde angekündigt, dass 406 MitarbeiterInnen sobald als möglich in 100% Kurzarbeit für 12 Monate gehen sollen. Daher beziehen wir uns im Folgenden meist auf diese Variante.
12 Monate lang 100% Kurzarbeit sind bitter für uns alle ! Die einen dürfen 12 Monate lang nicht für NSN arbeiten, müssen die damit verbundenen wirtschaftlichen Lasten tragen und verstärkt Existenzängste aushalten. Die anderen warten, ob sie nicht auch noch dran kommen und müssen nebenbei die Aufgaben der kurzarbeitenden KollegInnen mitmachen. Nach dem Gesetz ist eine Übertragung der Arbeit von kurzarbeitenden Mitarbeitern auf andere Kollegen oder gar eine Verlagerung ins Ausland allerdings nicht erlaubt.
Was spätestens nach Ablauf der 12 Monate ansteht, wird sicher kein Zuckerschlecken sein. Eine einfache Wiederaufnahme der Arbeit zu erwarten ist nicht angebracht. Schließlich will NSN auf Dauer Kosten sparen und nicht nur für 12 Monate . Vermutlich, aber das ist reine Spekulation , wird es auf ein weiteres cherry-picking hinauslaufen. Daher ist es ratsam in der nun anstehenden Zeit alles für den Erhalt und die Erweiterung seiner/ihrer Skills zu tun. Auch ein kleiner, vermutlich nicht förderungswürdiger, Ausflug ins Arbeitsrecht scheint angemessen.
Dennoch ein Personalabbau für dieses Jahr ist vermieden und das ist positiv zu bewerten ! Die Betriebsräte haben, wie erwartet und gewohnt, hart, sehr hart mit der Betriebsleitung gerungen um Kurzarbeit als Ersatz für Personalabbau überhaupt möglich zu machen. Kein Betriebsrat schließt eine solche Vereinbarung gerne, aber er hat wichtige Sicherungsmechanismen wie Weiterbildungsplan und Vetorecht erreicht. Auch darf der Arbeitgeber die nächsten 6 Monate keine weiteren Betriebsänderungen ankündigen. Dies sind, verglichen mit der reinen Gesetzeslage, wichtige Absicherungen und das wollen wir über der "Kröte" der zwölfmonatigen 100%igen Kurzarbeit nicht vergessen.
Was steht als Nächstes an ?
In kühler Gelassenheit auf den "blauen Brief ", der da in den ersten Apriltagen kommen kann, warten. Die Line Manager sollen laut Planung der Betriebsleitung bis zum 31.3. die betroffenen MitarbeiterInnen informieren. Ob dies aufgrund der vorherigen Linemanagerschulung (wozu eigentlich ?) und der Osterferien in jedem Fall durchgeführt werden wird oder kann, muss hier offen bleiben. Ein schönes, dickes Osterei ist es in jedem Fall.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zur "Kröte": Was kann der/die Einzelne tun ?
- Wer keinen Brief erhält, darf durchschnaufen, muss aber warten, ob er nicht in der zweiten Welle der 50%igen Kurzarbeiter dabei sein wird. Sicher fühlen, kann und darf sich erstmal keiner. Darf ich weiter arbeiten, dann den Kontakt zum kurzarbeitenden Kollegen nicht kappen sondern bitte weiter pflegen !
- Den Line Manager nach konkreten Gründen für die Auswahl fragen. Es wird auch interessant sein wer die bisherigen Aufgaben übernehmen soll. Gehen sie ins Ausland ? Gehen sie an einen anderen deutschen Standort ? Eine Gesprächsnotiz fertigen und dann ggfs. den Kurarbeitsausschuss des Betriebsrates informieren. Schließlich darf davon ausgegangen werden, daß die meisten Betroffenen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Ob der Arbeitgeber dies auch will, darf bezweifelt werden. Das Recht auf angemessene, vertragsgemäße Beschäftigung bleibt aber bestehen. Auch dürfen betriebsbedingte Kündigungen erst ins Auge gefasst werden, wenn in allen Geschäftsbereichen die Kurzarbeit beendet ist.
Nie vergessen: Betriebsbedingte Kündigungen erfordern u.a. eine standortweite Sozialauswahl.
- Auf jeden Fall die finanziellen Auswirkungen analysieren. Wir raten ferner zum Besuch eines Steuerberaters um die eigene individuelle Situation zu klären.
- Die Gruppenberatungen aufsuchen. Der Teufel steckt ja, wie so oft, im Detail. Wir können hier über Voraussetzungen und Konsequenzen einer 'Zweittätigkeit' oder anderer Vermittlungsversuche der Agentur für Arbeit während der Kurzarbeit nichts sagen, da dieses Thema auch für uns neu ist. Also bitte selber recherchieren (sollte eh selbstverständlich sein) und Fragen und Infos in die derzeit in Planung befindlichen Gruppenberatungen mitnehmen.
- Weiterbildung nutzen.
Es muss, bei mehr als 4 Monaten Kurzarbeit, binnen neun Wochen ein Weiterbildungsplan für die einzelne KurzarbeiterIn vorliegen, sonst wird die Kurzarbeit ausgesetzt. Wir können uns vorstellen, daß NSN die Planung und die Durchsetzung einer Weiterbildung den KurzarbeiterInnen allein auferlegen möchte. Dem schiebt die 9 Wochenfrist einen Riegel vor. Also nicht abspeisen lassen. sondern konkrete Vorschläge vom Line Manager einfordern. Es ist natürlich immer gut und irgendwie auch selbstverständlich, wenn ein jeder eine möglichst konkrete Vorstellung über seine Weiterbildung hat. Die Verantwortung darf hier aber nicht allein auf die KurzarbeiterInnen abgewälzt werden. Der Line Manager ist gefordert, denn er ist es, der seine MitarbeiterIn in die Kurzarbeit schickt.
- Den Kontakt zu den weiter arbeitenden Kollegen halten und neue Kontakte zu gleich Betroffenen aufbauen !
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