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November 2011 Neue Altersteilzeit vereinbart
Während die staatliche Förderung (Aufstockung) der Altersteilzeit entfallen ist, ist das Altersteilzeitgesetz weiterhin in Kraft. Mit von den DGB Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträgen gibt es für bestimmte Branchen entsprechend Verträge. Auch in der Metall – und Elektroindustrie besteht seit Nov 2008 ein entsprechender Tarifvertrag. Der Betriebsrat der Audi AG hat mit der Unternehmensleitung eine neue ATZ vereinbart, die in vielen Punkten wesentlich besser ist, als die tarifvertragliche Regelung des TV Flex Ü der Metall – und Elektroindustrie. So werden die bestehenden Altverträge (mit staatlicher Förderung) die im Rahmen der Vertrauensschutzregelung vor dem 1.1.07 abgeschlossen wurden und ab dem 1.1.10 umgesetzt sind im Gegensatz zum Tarif nicht auf die Quote angerechnet. Weiter wurde die Quote von 4% (davon 2,5 % für belastete Berufsgruppen wie Schichtarbeiter) lt. Tarif auf 5% erhöht (ohne Einschränkung). Sollte die Quote ausgeschöpft sein, so ist der BR und die Unternehmensleitung zu weiteren Verhandlungen verpflichtet. Damit kann praktisch jeder Mitarbeiter, der es wünscht, in ATZ gehen. Der Aufstockungsbetrag beträgt min 83%, real je nach Steuerklasse 86% - 89%, anstelle tariflich min. 82%. Die Aufstockung zur gesetzlichen Rente erfolgt entsprechend Tarifvertrag und Altersteilzeitgesetz in Höhe von 95%. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es ebenfalls eine kräftige Aufstockung in Höhe von 8% vom Mindestnetto je Monat ATZ sowie eine 2. Aufstockung die sich nach Betriebszugehörigkeit, Entgelthöhe (damit werden untere Lohngruppen aufgebessert) und Dauer der ATZ richtet.
Jeder Mitarbeiter mit min 12 jähriger Betriebszugehörigkeit hat grundsätzlich Anspruch auf ein 4 jähriges Blockmodell; Mitarbeiter in Schichtarbeit (Belastung), Schwerbehinderte und Mitarbeiter mit einer MdE von min. 30 % haben Anspruch auf ein 6 jähriges Blockmodell. Da sich einerseits der gesetzliche Renteneintritt stufenweise verschiebt (Rente mit 67), anderseits Kollegen/innen mit 45 Beitragsjahren weiterhin mit 65 ohne Abschlag in Rente gehen können, ist der Renteneintritt im Anschluss an die ATZ von 63 bis 65 frei wählbar. Wer allerdings erst nach dem 65 Lebensjahr in Rente gehen möchte, kann nur ein 3 jähriges Blockmodell in Anspruch nehmen. Weiter sind in Abstimmung mit dem Unternehmen auch anderer ATZ Modelle möglich (z.B. dauerhafte Absenkung der Arbeitszeit, oder Teilblockmodelle). Die Betriebsvereinbarung gilt zunächst bis zum Jahrgang 1959 und kann dann entsprechend verlängert werden. Insgesamt ist die neue Audi ATZ ein sehr attraktives Angebot zu einem früheren Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Die Entgeltminderung hält sich in Grenzen und der Rentenverlust (Versorgungslücke) wird weitgehend kompensiert.
Beratungen und nähere Informationen zur ATZ erhalten Sie bei Ihren Betriebsräten. Ulrich Bareiß |




